Allergene - Wissenswertes


Neue Allergenverordnung

Diese Verordnung wurde am 13. Dezember 2014 offiziell. Seit diesem Zeitpunkt müssen europaweit alle Gastgewerbebetreibe jene Zutaten in ihren Gerichten angeben, die Allerien oder Lebensmittelunverträglichkeiten auslösen können. Die Allergene mit denen sich die Allergenverordnung am meisten beschäftigt sind die 14 Hauptallergene die mit einem Buchstaben bezeichnet werden. Die neue Allergenverordnung hat den Schutz von Nahrungsmittelallergikern vor Gesundheitsgefahren als Ziel. Doch nicht jeder gewinnt mit dieser Verordnung. Viele Gastronomen sind skeptisch oder verärgert, da bereits Betriebe wirtschaftlich gefährdet wurden durch diese neue Verordnung.

A Gluten haltiges Getreide

B Krebstiere

C Eier

D Fisch

E Erdnüsse

F Soja

G Milch

H Schalenfrüchte

L Sellerie

M Senf

N Sesam

O Schwefeldioxid

P Lupinen

R Weichtiere

§2.

Lebensmittelunternehmer sind verpflichtet, Informationen über unverpackte Lebensmittel, die Stoffe oder Erzeugnisse enthalten, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, die bei der Herstellung oder Zubereitung eines Lebensmittels verwendet werden, an Endverbraucher weiterzugenen.